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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen

Meldung vom

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, um die Corona-Folgen zu bekämpfen. Unter anderem wurden zur Förderung von ausbildenden Betrieben folgende Eckpunkte beschlossen:

Prämie für Aufrechterhaltung von Ausbildungsplätzen
Ausbildungsbetriebe sollen motiviert werden, ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren aufrecht zu erhalten, um mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland decken zu können. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Unternehmen erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €. Voraussetzung ist, dass sie ihr Angebot an Ausbildungsplätzen im Jahr 2020 gegenüber den drei Vorjahren nicht verringern.

Prämie für Schaffung von Ausbildungsplätzen
Ausbildungsbetriebe sollen motiviert werden, ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern sogar zu erhöhen. Antragsberechtigt sind kleine und mittel-ständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Unternehmen erhalten eine Prämie für zusätzliche Ausbildungsverträge in Höhe von 3.000 €, wenn sie ihr Angebot an Ausbildungsplätzen erhöhen.

Darüber hinaus gibt es weitere Förderungen, z.B. für Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern, betroffen ist. Auch die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben kann gefördert werden.

WICHTIG: Es kommt NICHT auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags an, d.h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 1. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.

Weitere Informationen und Details finden Sie im Eckpunktepapier „Ausbildung sichern“

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