Ab 04. Mai 2020 sind Bildungsangebote in Volkshochschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen wieder zulässig. Voraussetzung ist, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) gewährleistet sind. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen.
Für solche Bildungsangebote sowie für E-Learning-Angebote können Sie sich zur Bildungscheckberatung im betrieblichen Zugang bei uns, der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg, gerne per E-Mail oder telefonisch melden, Details finden Sie hier.
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