Zum Schutz vor dem Coronavirus ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes seit Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in vielen anderen Bereichen eine Pflicht.
Abstand zu halten, bleibt auch mit Tragen des Mund-Nesen-Schutzes ganz wichtig. Deshalb gibt es das Plakat „2-Meter-Abstand halten“in Kombination mit der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Es kann auf einem handelsüblichen Drucker ausgedruckt und bspw. in Bereichen mit Publikumsverkehr ausgehängt werden.
Das Plakat steht auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums zum Herunterladen zur Verfügung.
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