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Corona - Hilfestellung für Unternehmen und Selbstständige

Meldung vom

Ständig aktualisierte Informationen von Bund und Land NRW

Eine Übersicht über die Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene für Unternehmen, Selbstständige, soziale Dienstleister und Einrichtungen, Initiativen und Einrichtunge in Kultur und gemeinwohlorientierter Bildung sowie freischaffende KünstlerInnen und für Eltern (Kinderzuschlag, Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung) der Agentur für Arbeit finden Sie hier.

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Eine Übersicht über finanziellen Hilfen für Unternehmen und Selbstständige der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GIB sowie wichtige Telefonnummern finden Sie hier.

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Die Corona-Soforthilfe ist mit dem elektronischen Antragsverfahren seit dem 27.03.2020 verfügbar. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Förderkonditionen, die Antragsvoraussetzungen und das Antragsformular finden Sie hier. _________________________________________________________________________________

Auf den Websites des Landes NRW finden Unternehmen weitere Hilfestellungen und Ansprechpartner zum Umgang mit der Pandemie:

https://www.wirtschaft.nrw

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

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Auf der Seite der Finanzverwaltung NRW finden Sie:

- Antrag auf Steuererleichterung

- Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-Coronavirus 

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Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise erstellt. Zudem bietet Sie einige kostenfreie Webinare zum Thema an: https://www.ihk-bonn.de/nc/veranstaltungen.html 

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Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Wirtschaftsförderung Bonn und der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises.

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Aufgrund der hohen Infektionsgefahr durch das neuartige Virus hat das Landesarbeitsministerium - MAGS einen Erlass zur kontaktreduzierten Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen verabschiedet.

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Aufgrund inzwischen vermehrter Anfragen aus unterschiedlichen Förderbereichen von Zuwendungsempfangenden hat das MAGS die folgenden Antworten auf häufige Fragen (FAQ) für die Bewilligungsbehörden und Zuwendungsempfangende entwickelt, um ein landeseinheitliches Handeln sicherzustellen.

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